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Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

  • Genfer Abkommen

    Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.
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  • Leicht verständlich

    Als Essenz des humanitären Völkerrechts schützen die Genfer Abkommen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit im Krieg. Auf diesen Seiten werden die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle in allgemeinverständlicher Sprache vorgestellt.
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Der Konventionsbeauftragte

Der Konventionsbeauftragte unseres Kreisverbandes ist Herr Arno Gutsche.

Der Konventionsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Seine Aufgaben sind die Ausbildung, Beratung und andere Formen der Vermittlung von Wissen über das Humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle. Darüber hinaus ist der Konventionsbeauftragte für die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen dem DRK und anderen für den Bereich des Humanitären Völkerrechts relevanten Institutionen zuständig.