Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht
Der Konventionsbeauftragte
Der Konventionsbeauftragte unseres Kreisverbandes ist Herr Arno Gutsche.
Der Konventionsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Seine Aufgaben sind die Ausbildung, Beratung und andere Formen der Vermittlung von Wissen über das Humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle. Darüber hinaus ist der Konventionsbeauftragte für die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen dem DRK und anderen für den Bereich des Humanitären Völkerrechts relevanten Institutionen zuständig.